Alle Eltern einer Jahrgangs- oder Kindergartenklasse sind die Klasseneltern. Diese wählen am Anfang des Schuljahres ein bis zwei Elternvertreter.
Die Elternvertreter werden für ein Jahr gewählt. Sie arbeiten mit der Lehrerschaft zusammen und nehmen Anliegen von Eltern entgegen, die über die Interessen des einzelnen Kindes hinausgehen und
die Schule als Ganzes betreffen.
Der Elternrat setzt sich zusammen aus allen Elternvertretern der Jahrgangs- und Kindergartenklassen. Er trifft sich viermal pro Jahr zu einer Sitzung, an der die Schulleitung und Delegierte der
Lehrerschaft, sowie je nach Traktanden andere Personen eingeladen werden. Zudem beschliesst der Elternrat für die Bearbeitung spezifischer Themen die Bildung von Arbeitsgruppen. Daran können
sowohl Elternvertreter wie auch Klasseneltern und Fachpersonen teilnehmen.